Bis 2011 waren der Anspruch auf Kindergeld bzw. soweit günstiger die Freibeträge für volljährigen Kindern neben Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Berufsausbildung auch davon abhängig, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 Euro nicht überstiegen.
Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt, soweit es sich in einer Berufausbildung befindet.