Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Kindergeld

Bis 2011 waren der Anspruch auf Kindergeld bzw. soweit günstiger die  Freibeträge für volljährigen Kindern neben Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Berufsausbildung auch davon abhängig, dass die  eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 Euro nicht  überstiegen.
Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25  Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen  berücksichtigt, soweit es sich in einer Berufausbildung befindet.