Informationen zur Abschreibung PKW und zur Abschreibungsdauer eines Fahrzeuges
Die Anschaffung eines Autos für Ihr Unternehmen ist recht teuer. Die Kosten für das gekaufte Auto können nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Wagen muss über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben werden. Wie die Abschreibung PKW funktioniert sowie weitere Informationen erfahren Sie in diesem Artikel.
Abschreibungen (Afa) können üblicherweise nur für abnutzbare Güter genutzt werden. Zu diesen Gütern gehört auch ein Fahrzeug. Nicht abnutzbare Güter sind unter anderem Wertpapiere. Diese dürfen also nicht laufend abgeschrieben werden. Bei solchen Wirtschaftsgütern kommt höchstens eine Teilwertabschreibung in Betracht.
Zurück zum Thema. Autos können immer nur dann abgeschrieben werden, wenn sich die Fahrzeuge im Betriebsvermögen, also im Anlagevermögen des Unternehmens, befinden. Das bedeutet, dass der Wagen im Eigentum des Unternehmens sein muss.
So kann beispielsweise einer geleaster Wagen nicht im Anlagevermögen abgeschrieben werden, da der Wagen im Eigentum der Leasingfirma verbleibt. Es besteht hier jedoch die Möglichkeit, dass der Leasingbetrag von der Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
Die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges müssen in der Regel auf sechs Jahren aufgeteilt werden. Die Berechnung des abzusetzenden Betrages erfolgt jährlich und richtet sich nach der Höhe der Anschaffungskosten. Neben dem Kaufpreis zählen auch die Aufwendungen für Sonderausstattungen sowie die Überführungskosten und die Zulassungsgebühren zu den Anschaffungskosten des Fahrzeuges. Bei einem Auto mit einem Kaufpreis inklusiver aller Kosten von 24.000 Euro und einer Abschreibungsdauer des Fahrzeuges von 6 Jahren, können jährlich 4.000 Euro abgeschrieben werden. Je höher also die Anschaffungskosten des Autos sind, umso höher ist auch der jährliche Betrag, den Sie bei der Steuer geltend machen können.
Wichtig: Schaffen Sie das Auto im Laufe des Jahres an, müssen Sie den anteiligen Betrag der Anschaffungskosten im ersten Jahr und im letzten Jahr monatlich berechnen.
Ein Beispiel:
Unternehmer U kauft am 04.05.2013 ein Auto, das er ausschließlich für sein Unternehmen benutzt. Der Kaufpreis beträgt 24.500 Euro. Hinzu kommen Zulassungsgebühren und Überführungskosten von 500 Euro. Die pauschale Nutzungsdauer des Automobils beträgt 6 Jahre.
Anschaffung Fahrzeug: 04.05.2013
Anschaffungskosten: 25.000 Euro
Nutzungsdauer: 6 Jahre
2013: 25.000/6 Jahre/12 Monate*8 Monate=2.778 Euro
2014 – 2018: 25.000/6 Jahre=4.167 Euro
2019: 25.000/6 Jahre/12 Monate*4 Monate=1.388 Euro
Die errechneten Beträge stellen Betriebsausgaben dar und können von der Steuer abgesetzt werden. Sie mindern den steuerlichen Gewinn des Unternehmens.
Quelle des Bildes: Wir danken der Internetplattform von www.pixelio.de für die Erlaubnis das Bild von S. Hofschlaeger zu nutzen.