Die Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid beträgt in der Regel einen Monat nach Beganntgabe des Bescheides. Hat der Bescheid keine oder eine nur unzureichende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Hierzu hat es ein neues Urteil gegeben. Ein Steuerzahler hat gemerkt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht vollständig sei, weil die Rechtsbehelfsbelehrung nicht darauf hinweise, dass auch ein Einspruch per Email möglich sei.
Das Finazgericht Münster (Az. 11 V 1706/12 E) hat nun entschieden, dass der Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne den Hinweis auf die Möglichkeit einen Einspruch per Email einzulegen, ordnungsgemäß sei und sich somit die Frist zur Einlegung eines Einspruches nicht auf ein Jahr verlängere.