Urteil zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid beträgt in der Regel einen Monat nach Beganntgabe des Bescheides. Hat der Bescheid keine oder eine nur unzureichende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Hierzu hat es ein neues Urteil gegeben. Ein Steuerzahler hat gemerkt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht vollständig sei, weil die Rechtsbehelfsbelehrung nicht darauf hinweise, dass …