Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

Urteil vom 20.11.13   X R 2/12   Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: …

Urteil zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid beträgt in der Regel einen Monat nach Beganntgabe des Bescheides. Hat der Bescheid keine oder eine nur unzureichende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Hierzu hat es ein neues Urteil gegeben. Ein Steuerzahler hat gemerkt, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht vollständig sei, weil die Rechtsbehelfsbelehrung nicht darauf hinweise, dass …