Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“

Neues Urteil vom 26.04.12, Aktenzeichen V R 2/11

 

Unternehmer im Umsatzsteuerrecht ist jeder Steuerpflichtige, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fallen alle nachhaltigen Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen. Eine Absicht, Gewinne zu erwirtschaften sind nicht erforderlich.

Am 26. April 2012, Aktenzeichen: V R 2/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil entschieden, dass durch den Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.
Ein Ehepaar hatte über mehrere Jahre hinweg über die Internet-Plattform „ebay“ verschiedene Produkte gebraucht verkauft und damit hohe Umsätze erzielt. So hatte das Ehepaar in den Jahren 2002 bis Sommer 2005 etwa 1.200 Artikel verkauft und damit etwa 109.000 Euro erwirtschaftet.
Die Richter erklärten man müsste nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beurteilen, ob die Tätigkeit nachhaltig sei. Dabei sei eine Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien zu würdigen.