Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“
Neues Urteil vom 26.04.12, Aktenzeichen V R 2/11 Unternehmer im Umsatzsteuerrecht ist jeder Steuerpflichtige, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fallen alle nachhaltigen Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen. Eine Absicht, Gewinne zu erwirtschaften sind nicht erforderlich. Am 26. April 2012, Aktenzeichen: V R 2/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil …