Eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen Ehegattensplitting erhalten

Heute hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 909/06) in Karlsruhe das Recht der Homosexuellen gestärkt. Zukünftig dürfen auch eingetragene Lebenspartnerschaften das günstigeren Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigung konnten bisher nur Ehegatten geltend machen. Dieses sei jedoch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun eine Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenenen Lebenspartnerschaften. Eine Gesetzesänderung ist wohl schon auf dem Weg. Es wird jedoch darüber diskutiert, dass Ehegattensplitting abzuschaffen und gegen ein sogenanntes Familiensplitting zu ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Ehegattensplitting für homosexuelle Paare gilt rückwirkend seit dem 01.08.2001, also seit Einführung der Lebenspartnerschaften.