Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Franz Dötsch tritt in den Ruhestand

Ende Februar 2014 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Franz Dötsch in den gesetzlichen Ruhestand.

Prof. Dr. Dötsch trat im Jahr 1967 in den mittleren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach bestandener Laufbahnprüfung verließ er die Verwaltung, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz und anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. 1986 begann er seine richterliche Tätigkeit beim Niedersächsischen Finanzgericht. Ende 1989 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet und keine zwei Jahre später – im Juli 1991 – aus dieser Position zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.

Im Bundesfinanzhof war Prof. Dr. Dötsch zunächst Mitglied im II., anschließend im VIII. und ab 2002 im X. Senat (Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Alterseinkünfte). Im X. Senat übte er zudem die Funktion des Vertreters des Vorsitzenden aus. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof im Juli 2008 übernahm Prof. Dr. Dötsch die Leitung des IV. Senats (Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft). Seit November 2010 ist er Vorsitzender des III. Senats, der sich vornehmlich mit der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Investitionszulage und seit mehreren Jahren auch dem Kindergeld befasst.

In den mehr als 22 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Prof. Dr. Dötsch weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen. Gleiches gilt für den Großen Senat, dem er von 2005 bis 2010 angehörte. Mehrere Jahre war er zudem Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Auch über sein Richteramt hinaus hat Prof. Dr. Dötsch sich in besonderer Weise für die Belange des Gerichts engagiert. Von 2003 bis 2010 war er Mitglied im Präsidium, von 2002 bis 2006 im Präsidialrat des Gerichts.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Dötsch seit vielen Jahren Lehrbeauftragter für das Fachgebiet Steuerrecht an der Technischen Universität München. Im Januar 2000 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Der steuerlichen Fachwelt ist er durch zahlreiche Veröffentlichungen und grundlegende Kommentierungen in Standardwerken des Steuerrechts bekannt.

Freie Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes

Nr. 17/14 vom 26. Februar 2014

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