Am 10. März geht der Prozess um die mögliche Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß los. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt laut Infomationen des Focus die abgegebene Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht zu berücksichtigen, da diese „große Lücken“ aufweise. So soll es in der Anklage stehen. Nur eine vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend. Eine nicht ganz vollständige Selbstanzeige kann strafmildernd gewertet werden, wenn diese als Zeichen der Reue und der Wiedergutmachung abgegeben wird. Im Fall von Uli Hoeneß soll seine eingereichte Selbstanzeige aber noch nicht mal zugunsten einer milderndernden Strafe gewertet werden, da die Selbstanzeige nicht „aus freien Stücken“ und als Zeichen von „tätiger Reue“ abgegeben wurde. Es wird berichtet, dass die Bank Uli Hoeneß vor Recherchen gewarnt habe und die Anzeige daher nur schnell gemacht wurde, um vor den Ermittlungsteams eine noch wirksame Selbstanzeige abzugeben. Denn sobald Ermittlungen eingeleitet werden, ist eine strafbefereiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.