Vereinfachter Spendenabzug für Spenden an Opfer des Hochwassers in Deutschland

Das Hochwasser in Deutschland in diesem Sommer ist uns allen noch in guter Erinnerung. Jetzt, wo das Wasser zurückgeht, ist erst das ganz schlimme Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Die Schäden sind riesig. Viele Bürger waren daher bereit, für die Betroffenen zu spenden.

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 21.06.2013 beschlossen, dass der steuerliche Spendenabzug für Spenden an die Hochwasseropfer in der Steuererklärung 2013 vereinfacht wird.

Hintergrund: Spendengelder sind von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar und mindern Ihre zu zahlende Einkommensteuer.

Für alle für die Oper des Hochwassers eingerichtete Sonderkonten gilt ohne betragsmäßige Beschränkung ein vereinfachter Zuwendungsnachweis.  

Das bedeutet, dass für den Sonderausgabenabzug keine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung notwendig ist. Es genügt als Nachweis für die Spende der Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug.