Strafen für Steuersünder verschärft

BGH 1 Str 525/11

 

Der Bundesgerichtshof (BGH)  hat diese Woche ein interessantes Urteil im Steuerstrafrecht gefällt (AZ: 1 Str 525/11). Demnach muss ein Steuerpflichtiger bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro im Regelfall ins Gefängnis. Im vorliegenden Fall hatte eine steuerliche Betriebsprüfung festgestellt, dass der geprüfte Steuerpflichtige in zwei Fällen Steuern von insgesamt 1,1 Millionen Euro hinterzogen hatte.Das Landgericht Augsburg hatte zunächst den Täter wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren mit Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein und forderte eine härtere Strafe, ohne Bewährung. Der Bundesgerichtshof gab der Staatsanwaltschaft nun Recht und wies das Urteil vom Landgericht Augsburg zurück, so dass nun dort der Fall erneut verhandelt werden muss.

 

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