Mit Spenden Steuern sparen

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Spenden sind grundsätzlich von der Steuer abzugsfähig. Jedoch benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine Spendenbescheinigung nach einem amtlichen Muster. Das Muster wird regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Bei kleineren Geldspenden (bis 200 Euro), erkennt das Finanzamt üblicherweise auch die Bareinzahlungsbelege oder die Buchungsbestätigungen Ihrer Bank an.

Für das Jahr 2010 werden Spenden in Höhe von 20 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen.

Beispiel:

Sie haben also 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Dann werden Ihnen 40 Euro (20 % von 200 Euro) als Sonderausgaben von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Unternehmer können statt der 20 Prozent Ihres Gesamtbetrages der Einkünfte auch vier Promille aus der Summe ihrer Gesamtumsätze und Ihrer gezahlten Löhne und Gehälter anerkennen lassen.
Abziehbare Spenden, welche sich in dem Jahr nicht auswirken, werden sogar vom Finanzamt in den folgenden Steuerjahren als Sonderausgaben abgezogen.

Quelle des Bildes: www.pixelio.de / Rainer Sturm