Hilfe für Flüchtlinge wird steuerlich gefördert

Die Flüchtlingswelle rollt und überall finden sich hilfsbereite Menschen, die den Flüchtlingen helfen wollen.

Jetzt hat auch die Finanzverwaltung reagiert und einige steuerliche Maßnahmen erlassen, die der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge dienen sollen.

Die beschlossenen Maßnahmen gelten in der Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016.

Unter anderem wurde beschlossen, dass bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden ein vereinfachter Spendennachweis ausreichen soll.

Für sämtliche Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, reicht es als Spendennachweis aus, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung den Bareinzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug einreichen. Das gilt unabhängig von der Höhe der Spende. Jede Höhe wird gefördert.

Das ganze BMF Schreiben finden Sie hier.