Wer eine Immobilie kauft, muss viel Geld in die Hand nehmen. Viele Hauskäufer wissen jedoch gar nicht, ob sie Aufwendungen, wie zum Beispiel Notarkosten, Grunderwerbssteuer oder Schuldzinsen beim Finanzamt absetzen können.
Tipp:
Der Kauf einer Immobilie ist ein großes Projekt. Auf www.hauskauf-checkliste.org gibt es Informationen, sowie Tipps und Tricks zur Besichtigung von Häusern.
Diese Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden!
Wird der Kauf des Gebäudes für das Unternehmen getätigt, so sind die Finanzierungskosten abzugsfähig.
Die Schuldzinsen oder auch ein Disagio können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Wird das Gebäude teilweise betrieblich und teilweise privat genutzt, müssen die Aufwendungen aufgeteilt werden. Beispiel: Im Erdgeschoss ist ein Ladenlokal und über dem Ladenlokal sind die Wohnräume des Unternehmers.
Die Aufteilung erfolgt im ersten Schritt nach der Zuordnung zum jeweiligen Gebäudeteil: Fliesen können zum Beispiel danach getrennt werden, ob diese im Ladenlokal oder in der Privatwohnung eingebaut werden.
Tipp:
Muss man nur einen Teil des gekauften Gebäudes finanzieren lohnt es sich, das Darlehen für den betrieblichen Teil aufzunehmen, damit die Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Es empfiehlt sich daher, zwei getrennte Darlehensverträge für den Wohn- und den Unternehmensbereich abzuschließen.
Auch wer ein Haus für Vermietungszwecke kauft, kann die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer absetzen.
Die Kosten der Finanzierung für eigene Wohnzwecke kann dagegen bei der Steuer nicht abgesetzt werden.