Das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor irreführenden Angeboten

Aktuell sind irreführende Schreiben im amtlichen Stil des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in Umlauf, in welchen kostenpflichtige Registrierungen, Erfassungen und Veröffentlichungen von USt-IdNr angepriesen werden.
Vor diesen irreführenden Angeboten warnt das BZST ausdrücklich.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient zur eindeutigen EU-weiten Kennzeichnung für Unternehmen, ähnlich wie eine Steuernummer. Die USt-IdNr. wird für den An- bzw. Verkauf von Waren zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen europäischen Ländern benötigt. Auch für Dienstleistungen zwischen verschiedenen EU-Ländern ist eine eine USt-IdNr notwendig.

Beispiel: Sie besitzen in Köln ein Blumengeschäft. Die Tulpen kaufen Sie von einem  holländischen Großhandel. Hierzu benötigen beide Geschäftspartner für den europäischen Handel eine USt ID Nr.

Diese kostenpflichtigen Angebote zur Registrierung sind nicht aus der Quelle des BZSts, so die Warnung. USt-IdNrn. werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) grundsätzlich immer kostenfrei vergeben.