Was ist beim Umzug von der Steuer absetzbar?

Ein Umzug ist teuer. Neue Möbel, eine neue Wohnung und vielleicht werden sogar neue Versicherungen fällig. Wenn der Wohnortwechsel einen beruflichen Hintergrund hat, so sind ein Teil der Kosten absetzbar. Die entsprechenden Ausgaben entlasten im Endeffekt die Steuererklärung.

Definition: Beruflicher Umzug

Bevor detailliert aufgeschlüsselt wird, welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, muss der berufliche Umzug definiert werden. Ein solcher liegt vor, wenn nach absolviertem Studium oder nach abgeschlossener Ausbildung erstmals eine Arbeit angetreten wird. Auch eine neue Arbeit in einer anderen Stadt stellt einen beruflichen Umzug dar.

 

Sollte der Arbeitgeber den Umzug verlangen, beispielsweise um den Arbeitgeber zu versetzen, so ist der Wohnortwechsel ebenso geschäftlich. Sogar bei einer Verringerung der Anfahrtszeit sind die Voraussetzungen erfüllt. Hierbei muss jedoch eine Stunde gespart werden (Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet).

 

Werden Kosten vom Arbeitgeber erstattet, so sind diese bis zur Pauschalbeitragsgrenze frei von Lohnsteuer. Weitere Beiträge können, wie folgt vorgestellt, als Werbungskosten angerechnet werden.

Umzug: Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Die nachfolgende Auflistung umschließt die Ausgaben, welche bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

 

1. Maklergebühren

Hier kann nur der Kauf der neuen Wohnung berechnet werden. Gebühren für den Verkauf der alten Wohnstätte sind nicht anzurechnen.

 

2. Fahrt- und Transportkosten

Wird eine Spedition beauftragt, so kann diese angerechnet werden. Die Arbeitsleistung von Freunden und Bekannten kann, wenn Quittungen erstellt werden, ebenfalls abgesetzt werden. Wird ins Ausland übergewechselt, so sind die Kosten nur bis zur Grenze erstattungsfähig.

 

3. Kosten für die Renovierung

Hier werden nur Schönheitsreparaturen übernommen. Darunter fällt insbesondere das Streichen von Innentüren, Außentüren und Fenstern, sowie die Decken, Wände und Heizkörper. Auch das Tapezieren ist inbegriffen.

 

4. Mietzahlungen

Die Miete kann nur abgesetzt werden, wenn zeitweise zwei Wohnungen gezahlt werden müssen. Jetzt ist es möglich drei Monatsmieten der neuen Wohnung oder sechs Mieten der alten Wohnung anzurechnen.

 

5. Wohnungsbesichtigung

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur Besichtigung oder eine Pauschale von ca. 0,30 Euro je Kilometer können angerechnet werden. Beim Bahn- oder Busticket wird die günstigste Möglichkeit berücksichtigt. Maximal können zwei Fahrten oder eine Fahrt mit zwei Personen abgesetzt werden. Auch die Übernachtung für höchstens zwei Aufenthaltstage kann angegeben werden.

 

6. Zweite Wohnung

Wird beruflich bedingt eine zweite Wohnung bezogen, so können die Fahrtkosten für eine Rückfahrt je Woche, zur anderen Wohnstätte, geltend gemacht werden.

 

7. Weitere Kleinigkeiten

Die Ummeldung des Personalausweises und des PKWs, der Einbau von Wasserenthärtern und Geschirrspülern, der Anbau von diversen Haushaltsgeräten, Telefonanschluss, Umschulungen, Schulwechsel der Kinder, Nachhilfe und Auslagen für Schulbücher, sowie die Anschaffung von Mülltonnen und Wohnungsvermittlungsgebühren können bei der Steuer angegeben werden.

 

Abschließend sollte sich über die Umzugskostenpauschale informiert werden, welche ebenfalls beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

 

Eine ausführliche Checkliste zum Umzug findet man hier www.umzug-checkliste.org.