Das Urteil im Fall Hoeneß ist gesprochen. uli Hoeneß wurde zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Bei dieser Höhe der Strafe ist eine Strafe auf Bewährung nicht mehr möglich. In der Urteilsbegründung erklärte der richter, die Selbstanzeige sei nicht gültig gewsen. Sie sei nur deshalb gefertigtt worden, weil Herr Hoeneß Hinweise erhalten habe. Der Staatsanwalt hatte sogar 5 Jahre und sechs Monate gefordert. Ob die Staatsanwaltschaft deshalb Revision einlegt, ist noch unklar. Die Verteidiger des Herrn Hoeneß hatten für eine Bewährungsstrafe plediert, da Herr Hoeneß zur Steuerehrlichkeit zurückgefunden habe. Die VErteidiger beabsichtigen gegen das Urteil Revision einzulegen. Da das Urteil noch nichtrechtskräftig ist, durfte Herr Hoeneß das Gerichtsgebäude wieder verlassen, da er eine Kaution von 5 Millionen Euro bereits hinterlegt hatte.