Am 30.10.2013 hat die 5. Strafkammer des Ladgerichtes München II beschlossen, die Anklage gegen den 61 jährigen Uli Hoeneß zur Hauptverhandlung zuzulassen. Damit muss der Präsident des FC Bayern München nun doch vor Gericht. Der Prozessbeginn wurde auf den 10. März um 09:30 Uhr festgelegt. Das Gericht hat 4 Verhandlungstage vorgesehen. In diesen vier Tagen sollen vier Zeugen vernommen werden und über die mögliche Steuerhinterziehung aussagen.
Herrn Hoeneß wird vorgeworfen, über ein Konto in der Schweiz Steuern hinterzogen zu haben. Er soll zwar eine Selbstanzeige eingereicht haben, diese soll aber keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Warum die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt, wird erst das Verfahren klären. Es wird vermutet, dass die Selbstanzeige unvollständig war oder erst nach Entdeckung der Tat eingereicht wurde.