In diesen Tagen erhalten viele Ihre Einkommenssteuerbescheide zurück. Reicht Ihre Zeit nicht, den Steuerbescheid zu prüfen, können Sie zur Fristwahrung auch erst einmal einen Einspruch ohne Begründung einlegen.
Die Begründung Ihres Einspruches ist nicht an die Monatsfrist gebunden und kann auch nach der Einspruchsfrist nachgereicht werden.