Interessantes Urteil zur Abgeltungsteuer erwartet

Aktuell ist beim Finanzgericht Münster (6 K 607/11 F) ein sehr interessantes Verfahren zum Thema Abgeltungsteuer anhängig. Es geht in dem Rechtsstreit um die Beschränkungen des Werbungskostenabzuges. Nachdem zum 01.01.2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, werden tatsächlich entstandene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften verursacht wurden, nicht mehr als sogenannte Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt.Lediglich ein Pauschbetrag in …