Verlustausgleichbeschränkung für Steuerstundungsmodelle (§ 15b EStG) verfassungsgemäß

Urteil vom 06.02.14   IV R 59/10 Mit Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden, wonach Verluste im Zusammenhang mit sog. Steuerstundungsmodellen weder im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen noch in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden dürfen. Mit der …