Spenden an die Tafel steuerfrei

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Ein Bäcker spendete nicht verkaufte Brötchen an die Tafel. Als Dank kam das Finanzamt auf die Idee, es handele sich um eine unentgeltliche Wertabgabe die umsatzsteuerpflichtig sei. Schließlich habe er für die Herstellung der Brötchen Betriebsausgaben geltend gemacht. So seien zum Beispiel die Zutaten wie Mehl für die Herstellung …