Spenden ins Ausland – Vorsicht sei geboten
Grundsätzlich sind Spenden, die an ausländische gemeinnützige Organisationen weiter gegeben werden nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben des deutschen Rechts erfüllt. Der Spender muss in diesem Fall dem zuständigen Finanzamt neben der Spendenbescheinigung weitere Belege über die Gemeinnützigkeit nachweisen können. Entschieden hat dies das Finanzgericht Düsseldorf mit einem Urteil vom 14.01.2013 (11 …