Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2014 III R 63/13 entschieden, dass die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch dann, wenn …

Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Eltern können sich freuen. Ab dem 1. Januar 2012 gibt es deutliche Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Bis zum Jahr 2010 mussten Voraussetzungen, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung vorliegen, um die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Ab 2011 werden 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000  € pro Jahr und Kind als Sonderausgaben berücksichtigt. …