Handwerkerleistungen – Wie Sie richtig Steuern sparen können
Aktuell werden Eigentümer eines Grundstücks aufgefordert, verlegte Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Neu verlegte Leitungen müssen sofort geprüft werden. Bei bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis zu einem von der Gemeinde festgelegten Zeitpunkt erfolgen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die auf Verlangen der Gemeinde vorgelegt werden muss. …
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