Steuerfalle Grunderwerbssteuer

Erbauseinandersetzung kann teuer werden. Darauf müssen Sie achten Das Finanzgericht Rheinland Pfalz (Urteil v. 16. April 2015, Az. 4 K 1380/13) hat entschieden, dass bei Erbauseinandersetzungen durchaus Grunderwerbssteuer anfallen kann. Der konkrete Fall: Eine verstorbene Großmutter hatte mehrere Grundstücke hinterlassen. Diese vererbte sie an ihren Ehemann sowie an ihre drei Enkel. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung …