Keine doppelte Haushaltsführung möglich, wenn die Zweitwohnung auch durch unterhaltsberechtigte Angehörige genutzt wird

Wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen bezieht, kann steuerlich eine sogenannte doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das gilt nicht, wenn die Wohnung auch durch unterhaltsberechtigte Angehörige mitgenutzt wird. Diese Ansicht hat das FG Münster (14 K 1196/10 vom 15.11.2013) in seinem Urteil vertreten. Ein Angestellter hatte eine Wohnung am Beschäftigungsort …