Kosten für Stellplatz und Garage können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI R 50/11) hat entschieden, dass die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Doppelte Haushaltsführungen können dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn Sie in einem Ort mit Ihrer Familie wohnen, jedoch in einem anderen Ort …