Dichtigkeitsprüfung doch steuerlich absetzbar?

Die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung stellten bisher nach Ansicht der Finanzbehörden keine Kosten für Handwerkerleistungen dar, da es sich bei der Prüfung der Dichtigkeit nach Ansicht des Finanzamtes nicht um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt, sondern viel mehr eine Gutachtertätigkeit darstellt.Neuste Rechtsentwicklung: FG Köln 18.10.2012 Az: 14 K 2159/12: Das Finanzgericht Köln hat erstmalig …