Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen

Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Flugreise gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, sind am Abgangsort des Flugzeugs zu versteuern. So entschied der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 27. Februar 2014 (V R 14/13). Die Entscheidung betrifft Sachverhalte, bei denen Ware an Bord von Flugzeugen bei Flügen …