Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung sind vollständig als außergewöhnliche Belastung (agB) steuerlich absetzbar

Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit einer Scheidung entstehenden, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Sie stellen außergewöhnliche Belastungen (agB) dar. Die Verhandlung vor dem Finanzgericht bezog sich auf einen geschiedenen Ehepartner, der insgesamt außergewöhnliche Belastungen durch Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 8.195 Euro für die …