Arztleistungen immer umsatzsteuerfrei?
Grundsätzlich sind Leistungen, die ein Arzt erbringt von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nur dann, wenn es sich um sogenannte Heilbehandlungen handelt. Schreibt dagegen ein Arzt zum Beispiel für eine Versicherung ein Gutachten, so ist diese Leistung nicht begünstigt und somit umsatzsteuerpflichtig. Auch private Gutachten für zivilrechtliche …