Wer ein Auto regelmäßig betrieblich nutzt, kann diesen PKW in sein Betriebsvermögen einlegen. Das bringt einige steuerliche Vorteile.
Neue und gebrauchte Pkws lassen sich zum Beispiel bei mobile.de finden.
Die Folge: Sämtliche Aufwendungen sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. So zum Beispiel die Abschreibung der Sprit, die KFZ-Steuer, die Versicherung des Autos sowie anfallende Reparaturaufwendungen.
Steuertipp: Wie sich die Abschreibung des PKWs berechnet, erfahren Sie in unserem Artikel: Abschreibung PKW. Dort erfahren Sie auch die steuerrechtliche Nutzungsdauer des Pkws.
Das Besondere, man kann diese ganzen Kosten auch dann steuerlich geltend machen, selbst wenn man das Auto auch privat nutzt.
Im Gegenzug muss man aber die private Nutzung des PKWs versteuern. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder berechnet man den Anteil pauschal nach der sogenannten 1 % Regelung oder man führt ein Fahrtenbuch und versteuert dann den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil.
Dabei kann es ein großer Vorteil sein sich die Mühe zu machen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Denn oft ist die Versteuerung der tatsächlichen Nutzung deutlich günstiger als ein pauschaler Wert.
So berechnet sich die 1 % Methode
Wer kein Fahrtenbuch führt, muss für die private Nutzung des Fahrzeuges einen pauschalen Wert ansetzen.
Dieser berechnet sich wie folgt: Pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung. Die Rabatte, die Händler üblicherweise geben, werden nicht berücksichtigt. Es ist auch unerheblich, ob das gekaufte Auto ein Neu- oder ein Gebrauchtwagen ist.
Für Fahrten, die man zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fährt, erhöht sich der pauschale Wert um zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat.
So berechnet sich die Fahrtenbuchmethode
Das Fahrtenbuch muss nach einem BFH Urteil das ganze Jahr geführt werden. Ermitteln Sie am Ende des Jahres Ihre privaten und ihre beruflichen Fahrten zusammen und setzen Sie diese ins Verhältnis.
Rechnen Sie anschließend sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit dem PKW zusammen und multiplizieren Sie die Gesamtsumme mit dem privaten Anteil.
Beispiel: Max Mustermann kauft sich im Januar 2016 ein Auto zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro. Im Jahr sind 1.500 Euro Benzin und 500 Euro Versicherungen angefallen. Sein Fahrtenbuch ergibt, dass er 2.000 KM privat gefahren ist und 8.000 KM dienstlich das Auto genutzt hat.
Lösung: Abschreibung PKW: 4.000 + 1.500 Benzin + 500 Versicherung = 6000 Euro Kosten
privater Anteil: 2.000 KM privat / 10.000 Gesamtkilometer = 20 %
unentgeltliche Wertabgabe: 20 % von 6.000 Euro = 1.200 Euro
Max Mustermann muss wegen der Berechnung des Fahrtenbuches für seine private Nutzung 1.200 Euro versteuern.
Wechsel zwischen den Berechnungsmethoden
Der Wechsel von der 1 % Regelung und der Fahrtenbuchmethode ist nur 01.01. eines Jahres möglich. Kaufen Sie sich ein neues Auto, was Sie zum Beispiel bei mobile.de finden, dann können Sie für das neue Fahrzeug die Berechnungsmethode frei wählen. Sie müssen also nicht die Berechnungsmethode des alten Fahrzeuges übernehmen.
Quelle des Bildes: Wir danken der Internetplattform von www.pixelio.de für die Erlaubnis das Bild von Rainer Sturm zu nutzen.