Viele Unternehmer müssen Gewerbesteuern zahlen. Im Internet wird regelmäßig über diese Steuerart diskutiert. Vor allem die Frage, ob die gezahlten Gewerbesteuern als Betriebsausgaben geltend gemacht werden dürfen, ist eine oft gestellte Frage.
Bis zum 2007 war die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe und konnte bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen werden. Im Gegenzug waren Gewerbesteuererstattungen als Betriebseinnahmen gewinnerhöhend zu erfassen. Ab dem Jahr 2008 ist dieses nun anders. Die Gewerbesteuer darf nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für steuerliche Nebenleistungen zur Gewerbesteuer, also zum Beispiel für Säumniszuschläge. Einziger Trost: Auch die Erstattungen von der Gewerbesteuer müssen nun nicht mehr als Betriebseinnahmen erfasst werden. Aber Achtung: Erhalten Sie Erstattungen, für Jahre, in denen die Gewerbesteuer abzugsfähig war, so stellen die Erstattungen immer noch Betriebseinnahmen dar.
Beispiel
Sie haben in Jahr 2012 eine Betriebsprüfung. Der Prüfer stellt zu Ihren Gunsten fest, dass Ihr ermittelter Gewinn im Jahr 2007 aufgrund eines Rechenfehlers zu hoch war. Sie erhalten daraufhin einen geänderten Gewerbesteuerbescheid. Die Stadt erstattet Ihnen 500 Euro.
Lösung: Die Erstattung bezieht sich auf das Jahr 2007 und ist daher als Betriebseinnahme zu erfassen.