Seit dem im Jahre 2005 das in Kraft getretene Gesetz der Neuregelung der Rentenbesteuerung innerhalb des Alterseinkünftegesetzes verabschiedet wurde, werden Senioren stufenweise immer mehr zur Kasse gebeten. Während die einen jedoch zahlen, gibt es immer mehr säumige Senioren, welche das Finanzamt jetzt zur Kasse bittet.
Gefahndet wird demnach intensiv nach Senioren, beziehungsweise Rentnern, die Ihrer Pflicht Steuern zu zahlen nicht nachkommen. Dies hat deutlich positive Auswirkungen auf die Einnahmen des Fiskus. So ermittelten die Steuerbehörden mit Hilfe von sogenannter Rentenbezugsmittelungen Steuernachzahlungen in Höhe von 21 Milliarden Euro.
Der Hauptgrund für den rasanten Anstieg lässt sich durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Teils der eigentlichen Rente erklären. Durch die Neuregelung der Rentenbesteuerung erhöht sich dieser steuerpflichtige Anteil von 50 Prozent im Jahre 2005 auf mittlerweile 66 Prozent.
Hintergrund: Der Staat stellt schrittweise auf das System der nachgelagerten Besteuerung um. Seit 2005 können Sie Beiträge zur Altersvorsorge während Ihres Arbeitslebens deutlich günstiger von der Steuer abziehen. Dafür müssen Sie dann in der Rentenphase höhere Beträge versteuern.