Prozess gegen den Bankdaten-Dieb

In der letzten Woche wurde ein Bankdaten-Dieb von der Schweizer Staatsanwaltschaft angeklagt, da dieser Bankdaten von eventuellen Steuerhinterziehern an die deutsche Finanzverwaltung verkauft haben soll. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen Steuerfahnder.

Ein Jahr nach seiner Festnahme wurde der 54 Jahre alte IT-Experte nun von der Staatsanwaltschaft Bern angeklagt. Im Prozess gestand er, für rund 1,1 Millionen Euro circa 2.700 Datensätze von der Züricher Privatbank Julius Bär an die deutsche Finanzverwaltung verkauft zu haben.

Zudem ermittelt die Behörde auch gegen einen deutschen pensionierten Steuerfahnder. Denn dieser soll im Februar 2012 die CD mit den Datensätzen von deutschen Bankkunden entgegen genommen haben. Durch die Informationen auf der Daten CD wurde gegen viele Steuersünder ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Computerexperte hatte bei der Privatbank Julius Bär illegal die Namen, Wohnorte, Beträge und auch Kontonummern von den Bankkunden kopiert, welche mehr als 100.000 Euro, Schweizer Franken, US-Dollar oder Britische Pfund besessen hätten. Diese Daten wurden dann in Berlin im Februar 2012 an den Steuerfahnder übergeben.

Jedoch bekam der IT-Experte von den 1,1 Millionen Euro nur 200.000 Euro ausgehändigt, da der Rest zur Begleichung seiner deutschen Steuerschulden einbehalten wurde. Bei dessen Verhaftung wurden noch 140.000 Euro sichergestellt.

Zusätzlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mithilfe des pensionierten Steuerfahnders Bankdaten von niederländischen Kunden zu verkaufen. Dies scheiterte jedoch, weil die holländische Steuerbehörde keine Steuerdaten aus unbekannten Quellen kaufen wollten.

Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen Nobert Walter-Borjans steht hinter dem pensionierten Steuerfahnder und betonte, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Steuerfahnder zu illegalen Handlungen angestiftet wurden.

Dieser Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland herrscht schon lange. Die Schweizer wollen Ihre Bankkunden schützen und lieber einen pauschalen, anonymisierten Steueranteil an den deutschen Fiskus überweisen. Jedoch scheiterte dieses geplante Steuerabkommen durch den Widerstand der SPD- und Grünen-geführten Bundesländer. Diese wollen lieber die Kundennamen und die Steuerhinterzieher vor Gericht zur Verantwortung ziehen.