Pokergewinne steuerpflichtig?

Ein interessantes Urteil hat das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 12 K 1136/11) in dieser Woche gefällt. Pokergewinne können demnach steuerpflichtig sein und müssen dann als gewerbliche Einkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden.

Ein professioneller Pokerspieler hatte geklagt, nachdem das Finanzamt die Gewinne versteuert hatte. Schließlich handele es sich um ein Glückspiel.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Pokergewinne nicht nur allein auf Glück beruhen. Der Pokerspieler habe über einen längeren Zeitraum erfolgreich an mehreren Pokerturnieren mit hohen Preisgeldern teilgenommen, so dass von einer berufsmäßigen Tätigkeit ausgegangen werden müsse.

Das Glück allein sei nicht das entscheidende. Vielmehr müsse sich der Pokerspieler aufgrund seiner individuellen Fähigkeit guten Chancen ausrechnen. (Gewinnerzielungsabsicht)

Das Urteil hat wohl eher Einzelfallcharakter. Hobbyspieler, die gelegentlich mal ihr Glück versuchen, dürften nicht unter das Urteil fallen.