Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2015 angepasst

Unternehmer, die einen Teil Ihrer Wareneinkäufe aus dem Unternehmen für private Zwecke entnehmen, können diese Entnahmen pauschal versteuern. Diese Werte wurden nun angepasst.
Beispiel: Sie sind Restaurantinhaber und gehen bei einem Lebensmittelhändler einkaufen. Neben den Lebensmitteln für Ihr Restaurant kaufen Sie gleichzeitig die Lebensmittel für Ihre Familie ein. Sie haben die Möglichkeit die gesamte Rechnung einschließlich der Waren für Ihre Familie als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Im Gegenzug müssen Sie den privaten Anteil der Betriebsausgaben pauschal versteuern. Das Bundeministerium der Finanzen in Berlin hat die Pauschbeträge für die sogenannten unentgeltlichen Wertabgaben für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerte der letzten Jahre und müssen angesetzt werden, wenn Sie auch private Einkäufe mit Ihren unternehmerischen Einkäufen verbinden. Statt der Pauschalen können Sie auch Einzelaufzeichnungen Ihrer entnommenen Waren führen.
Beachten Sie: Zu- oder Abschläge wegen Urlaub, Krankheit oder besondere Ess- und Trinkgewohnheiten dürfen bei den Pauschalen nicht vorgenommen werden.
Die Pauschbeträge sind Jahreswerte und müssen für jedes Familienmitglied versteuert werden. Die Pauschale entfällt für Kinder bis 2 Jahre, bis zum 12. Lebensjahr müssen Sie lediglich den halben Pauschbetrag versteuern. Die Entnahmen von Tabak sind in den Pauschalen nicht enthalten und müssen mit einem Schätzwert zusätzlich zu den Pauschalen versteuert werden.

Gewerbezweig

Netto-Pauschale 7%

Netto-Pauschale 19%

Bäckerei

1.192 €

402 €

Fleischerei

 925 €

831 €

Gast-/Speisewirtschaft mit kalten Speisen

1.166 €

978 €

Gast-/Speisewirtschaft mit warmen Speisen

1.608 €

 1.755 €

Getränkehandel

94 €

295 €

Café/Konditorei

1.152 €

643 €

Einzelhandel mit Milch/Milcherzeugnisse

643 €

67 €

Einzelhandel mit Nahrungs-/Genussmittel

1.313 €

750 €

Einzelhandel mit Obst /Gemüse / Kartoffeln

295 €

215 €

 

 

 

(Alle Angaben sind ohne Gewähr)

 

 

 

 Beispiel

Sie sind Restaurantbesitzer und kaufen neben den Lebensmitteln für Ihr Restaurant auch die Lebensmittel für Ihre Familie ein (2 Erwachsene, 2 Kinder (1 und 5 Jahre)
Lösung: Die gesamten Einkäufe sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Sie müssen aber folgende Pauschale für das Jahr 2015 versteuern:

Gastwirtschaft mit warmen Speisen

Umsatz zu 7%

 

2 Erwachsene: 2 x 1.608 €

3.216,00 €

 

 

1 Kind (5 Jahre): ½ x 1.608 €

804,00 €

 

 

1 Kind (1 Jahr): kein Ansatz

0,00 €

 

 

Insgesamt:

4.020,00 €

 

Umsatz zu 19%

 

2 Erwachsene: 2 x 1.755 €

3.510,00 €

 

 

1 Kind (5 Jahre): ½ x 1.755 €

877,50 €

 

 

1 Kind (1 Jahr): kein Ansatz

0,00 €

 

 

Insgesamt:

4.387,50 €