Pauschalen für Verpflegungsaufwand ändern sich 2014

In wenigen Wochen ist das Jahr 2013 auch schon wieder vorbei. Steuer-Nachrichten.info wagt in der Reihe „Steueränderungen 2014“ einen Ausblick, was sich im Jahr 2014 bei der Steuer ändert. Teil 1 der Reihe beschäftigt sich mit den Verpflegungsmehraufwendungen 2014.

Die wohl größte Änderung 2014 gibt es für Arbeitnehmer im Bereich der Reisekosten – genauer bei den Verpflegungsmehraufwendungen. Ist ein Arbeitnehmer für seine Firma auswärts tätig, zum Beispiel auf einem Fortbildungseminar, so kann er bei der Steuererklärung Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Bisher gab es drei Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Die Pauschalen für diese Verpflegungsmehraufwendungen richteten sich nach der Dauer der Abwesenheit:

Verpflegungsmehraufwendungen 2013:

Abwesenheitsdauer je Kalendertag

Verpflegungspauschale je Kalendertag

24 Stunden

24 Euro

Ab 14 Stunden

12 Euro

Ab 8 Stunden

6 Euro

Verpflegungsmehraufwendungen 2014:

Ab dem 1. Januar 2014 gelten folgende Pauschbeträge:

Mehrtägige auswärtige Tätigkeiten

Ist ein Arbeitnehmer mehrere Tage auswärts unterwegs, erhält er ab 2014 eine Verpflegungsmehraufwands-Pauschale von 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem er 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.

Für den An- und Abreisetag gibt es pauschal einen Betrag von 12 Euro. Dabei ist es unerheblich, wie lange er von zu Hause weg ist.

Beispiel: Sie müssen von Dienstag bis Donnerstag auf ein Seminar. Da die Vorträge um 8 Uhr beginnen, reisen Sie bereits am Montag um 20:00 Uhr an.

Lösung: Sie erhalten für den Montag eine Verpfelgungsmehraufwands-Pauschale von 12 Euro, für Dienstag und Mittwoch erhalten Sie jeweils 24 Euro und für den Donnerstag erhalten Sie weitere 12 Euro.

Eintägige auswärtige Tätigkeiten

Ist ein Arbeitnehmer nur einen Tag auswärts tätig, erhält er eine Verpflegungsmehraufwandspauschale von 12 Euro für den Kalendertag, soweit er mindestens 8 Stunden abwesend ist.