Freistellungsaufträge noch schnell einreichen und Steuern sparen

In den letzten Tagen haben viele Banken Ihre Erinnerungen an die Einreichung von Freistellungsaufträgen verschickt. Denn wer für das laufende Jahr Freistellungsaufträge einreichen will, muss sich beeilen, da die Banken einen gewissen Vorlauf brauchen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Wer Zinsen auf Kapitalvermögen erhält, muss diese Zinseinnahmen versteuern. Da Zinsen bis zu einem Betrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Eheleute nicht der Steuer unterliegen, kann man sich bis zu diesen Beträgen von der Versteuerung freistellen lassen. Die Banken machen die Freistellung nicht automatisch, da man die Freistellungsbeträge auch auf mehrere Bankkonten verteilen kann.

Wenn Sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen, wird die Bank bis zu dieser Höhe keine Steuern auf die Zinseinnahmen einbehalten. Reichen Sie keinen Freistellungsauftrag ein, wird jede Zinsgutschrift automatisch mit der Abgeltungssteuer pauschal besteuert, so dass Ihnen nicht der volle Zinsbetrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Die einbehaltene Steuer können Sie dann erst durch die Abgabe einer Steuererklärung bei Finanzamt zurückfordern.

Es lohnt sich also, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen. Hat man mehrere Konten bei verschiedenen Banken, kann man den Freistellungsbetrag auch beliebig aufteilen.