Frage der Woche: Kann ein Promi, der an einer Quizshow teilnimmt, den gespendeten Gewinn von der Steuer absetzen?

Wer kennt Sie nicht? Im Fernsehen gibt es immer mehr Spielshows oder Quizshows, an denen Prominente teilnehmen. Diese erspielen einen Gewinn, der dann an gemeinnützige Organisationen gespendet wird. Doch darf der Promi diesen gespendeten Betrag als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen?

Die Antwort: Nein! Denn er kommt nicht in die tatsächliche Verfügungsmacht des erspielten Geldes, da er vertraglich von vorne rein die Gewinne spenden muss. Es werden daher keine Einnahmen erzielt. Folglich kann er die Ausgaben auch nicht geltend machen.

Der TV-Sender kann die ausgeschütteten Gewinne von der Steuer als Betriebsausgaben geltend machen, da ein direkter Zusammenhang mit den Einnahmen des TV Senders besteht. Der TV Sender schüttelt die Gewinne aus, weil er sich so erhofft, dass die Zuschauer aufmerksam werden und die Einschaltquoten steigen. Die Promis sollen einen weiteren Anreiz zum Schauen der Sendung geben. Denn je mehr Zuschauer eine Sendung hat, umso höher sind die Werbeeinnahmen, die der TV Sender verlangen kann. Die gemeinnützigen Organisationen dürfen jedoch keine Spendenbescheinigung ausstellen, da die zugewendeten Beträge ja bereits als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden und so bereits einmal von der Steuer abgesetzt wurden.

 

BStBl 2006 I Seite 342

BMF v. 27.04.2006 – IV B 2 – S 2246 – 6/06