Der Bankdaten-Dieb aus Deutschland muss für insgesamt drei Jahre in ein Gefängnis in der Schweiz. Das Hauptmotiv des Angeklagten waren seine Steuerschulden. Jedoch wollte er nicht nur seine Steuerschulden begleichen, sondern auch einen Gewinn erzielen.
Der Computerspezialist der Schweizer Bank Julius Bär wurde wegen der Weitergabe von Kundendaten an deutsche Steuerbehörden zu insgesamt drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Hälfte der Strafe wird jedoch für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Dies entschied das Bundesstrafgericht in Bellizona.
Der 54- Jährige hatte zugegeben über einen Mittelmann Kundendaten in Höhe von 1,1 Millionen Euro an die deutschen Steuerbehörden verkauft zu haben. Im Jahre 2011 kopierte er Datensätze von rund 2700 reichen Kunden aus Deutschland und schickte die Datensätze unbemerkt während seiner Arbeitszeit an seine private E-Mail-Adresse. Über einen pensionierten deutschen Steuerfahnder lieferte er gegen Bezahlung diese Daten im Jahre 2012 an die Steuerbehörde.
Die Anklagepunkte lauteten Verstöße gegen das Geschäfts- und Bankgeheimnis, der Geldwäsche sowie der Wirtschaftsspionage. Die Verhandlung dauerte weniger als eine Stunde, denn der Angeklagte hatte sich bereits im Vorfeld mit der Bundesanwaltschaft auf das Strafmaß geeinigt.