Das neue Jahr wirft seine Schatten voraus. In knapp zwei Monaten ist das Jahr bereits wieder vorbei. Im Jahr 2016 ändern sich wieder einige Steuergesetze.
Steuer-Nachrichten.info wagt einen Blick in die Zukunft und erklärt in der Reihe „Das ändert sich bei der Steuer im Jahr 2016“, was Sie in Zukunft beachten müssen.
Im Jahr 2016 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft.
Unter anderem wurde beschlossen, dass für Unternehmen die Pflicht zur Buchführung erst bei höheren Gewinnen und Umsätzen eintritt.
Bis 2015 wurden Gewerbetreibende, die mindestens 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften, vom Finanzamt verpflichtet, Bilanzen aufzustellen (§ 141 AO). Gewerbetreibende, die weniger Gewinn oder Umsatz erzielten, durften auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Ermittlung ihres Gewinnes bei der Steuererklärung abgeben.
Ab 2016 tritt diese Buchführungspflicht erst ein, wenn die Gewerbetreibenden 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Umsatz erwirtschaften.