Der Bundesrat hat in dieser Woche beschlossen, den Grundfreibeträge für das Jahr 2013 und für das Jahr 2014 zu erhöhen. Ab dem 01.01.2013 wird der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Ab dem 01.01.2014 wird der Grundfreibetrag sogar noch einmal erhöht und zwar auf 8.354 Euro.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den Sie verdienen dürfen ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Diese Regelung wurde eingeführt, um das Existenzminimum zu sichern. Wer wenig verdient, soll nicht auch noch durch Steuern belastet werden.