Kosten für Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab 2014 nur noch bis 1000 Euro monatlich absetzbar

In wenigen Wochen ist das Jahr 2013 auch schon wieder vorbei. Steuer-Nachrichten.info wagt in der Reihe „Steueränderungen 2014“ einen Ausblick, was sich im Jahr 2014 bei der Steuer ändert. Teil 3 der Reihe beschäftigt sich mit den Änderungen bei der doppelten Haushaltsführung.

Eine doppelte Haushaltführung liegt vor, wenn Sie in dem einen Ort Ihre Hauptwohnung haben und aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einem auswärtigen Arbeitsort eine Zweitwohnung beziehen.

Ab 2014 sind die Aufwendungen für diese Zweitwohnung nur noch bis 1.000 € pro Monat absetzbar. Zusätzlich wurde neu eingeführt, dass für die Hauptwohnung eine wirtschaftliche Belastung vorliegen muss. Diese Belastung muss mindestens 10 % aller anfallenden Kosten der Haushaltsführung betragen. Bisher konnten auch junge Erwachsene, die noch ohne eigene Kosten zu Hause bei den Eltern wohnten, die Aufwendungen für eine Zweitwohnung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.