Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15 entschieden hat. Im Streitfall war der Kläger war Vorstandsmitglied einer AG und war an …