Keine Entlastung der Stromversorger von der Stromsteuer bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden
Stromversorgungsunternehmen schulden die Stromsteuer auch dann, wenn sie aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden den vereinbarten Kaufpreis nicht realisieren können und deshalb selbst mit der darin enthaltenen Steuer belastet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Dezember 2013 (VII R 8/12) entschieden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Stromversorger, die ihre Kunden mit Strom …