Keine Ersatzerbschaftsteuer bei nichtrechtsfähiger Stiftung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16 entschieden, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Im Urteilsfall war eine Stadt Trägerin einer nichtrechtsfähigen Stiftung. Die Stiftung war im 19. Jahrhundert aufgrund Testaments errichtet worden und ihre Erträge sollten vorwiegend den Nachkommen des Stifters zugutekommen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz …