BFH missbilligt Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. November 2015 I R 26/15 entschieden hat. Im Streitfall hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer (Geschäftsführer) einer GmbH mit dieser …